Bamer Hörgeräte Die Zuzahlung und Kostenübernahme bei Hörgeräten
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Die Zuzahlung und Kostenübernahme bei Hörgeräten durch die Barmer

Übersicht der Zuschüsse für Schwerhörige*

Krankenkasse1. Hörgerät2. Hörgerät

Reparaturpauschale**

(je Hörgerät)

VdEk (Barmer, DAK, HEK, HKK, KKH, Techniker)690,15€690,15€154,70€
AOK Baden- Württemberg685€532€125€
AOK Hessen680€527€120€
BKK Bundesverband719€569€150€
BKK Verbund (Pronova,Schwenninger, Audi & Siemens BKK)685€532€125€
BKK Bahn685€532€125€
Knappschaft/ LKK650€494€120€
IKK classic685€532€125€
IKK Verbund685€532€125€
BIG685€532€125€

 

* WHO 2- 3

** Reparaturpauschale = vertragliche Regelung zwischen Leistungserbringer (Hörgeräteakustiker) und gesetzlichen Krankenkassen, mit der sämtliche Reparaturen/ Neufertigung von Otoplastiken von reinen Krankenkassen- Hörgeräten (ohne Aufzahlung) innerhalb der Regelgebrauchszeit von sechs Jahren abgedeckt sind.

Die Barmer Ersatzkasse zählt zu den großen gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland und bietet ihren Versicherten eine Reihe von Leistungen an, wenn es um die Versorgung mit Hörgeräten geht. Von der Zuzahlung bis zur vollständigen Kostenübernahme – der Umfang dieser Leistungen kann je nach individuellem Bedarf und den spezifischen Regelungen variieren.

Die Grundversorgung mit Hörgeräten bei der Barmer

Die Barmer übernimmt die Kosten für die Standardversorgung mit Hörgeräten vollständig, wobei eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät anfällt. Dies gilt für alle Versicherten ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.

Höhe der Zuzahlung und Festzuschüsse

Für Standard-Hörgeräte bietet die Barmer einen Festzuschuss an, der die Kosten in der Regel deckt. Sollten Versicherte sich jedoch für ein höherwertiges Gerät mit mehr Funktionen entscheiden, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Der Festzuschuss bleibt dabei gleich, was bedeutet, dass die Zuzahlung der Versicherten bei Wahl eines teureren Gerätes entsprechend höher ausfällt.

Vertragspartner und Zuschüsse

Die Barmer arbeitet mit einer Reihe von Vertragspartnern zusammen, bei denen Versicherte Hörgeräte ohne zusätzliche Kosten oder gegen eine geringe Zuzahlung erhalten können. Diese Hörgeräteakustiker sind verpflichtet, die Qualitätsstandards der Barmer zu erfüllen, was Versicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung garantiert.

Verlust oder Defekt des Hörgeräts

Bei Verlust oder Beschädigung des Hörgeräts greift unter Umständen die Ersatzversorgung der Barmer. Die Bedingungen hierfür sollten im Vorfeld mit der Krankenkasse geklärt werden, da hier eventuell eine Kostenbeteiligung der Versicherten notwendig sein kann.

Kostenübernahme im Jahr 2023 und darüber hinaus

Die Barmer übernahm auch im Jahr 2023 die Kosten für die Basisversorgung mit Hörgeräten. Es ist zu erwarten, dass sich an dieser Regelung auch in den folgenden Jahren nichts Wesentliches ändert. Versicherte sollten sich jedoch regelmäßig über eventuelle Neuerungen informieren.

Erstattung von Hörgeräten durch die Barmer

Die Barmer erstattet die Kosten für ein Hörgerät, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Gerät bei einem ihrer Vertragspartner erworben wird. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Hörgerätetyp und den tariflichen Vereinbarungen.

Fazit: Umfassende Versorgung mit individueller Zuzahlung

Mit ihrer Hörgeräteversorgung bietet die Barmer ihren Versicherten eine grundlegende Absicherung, die in vielen Fällen die Kosten vollständig deckt. Die individuelle Zuzahlung richtet sich nach dem persönlichen Bedarf und den gewünschten Zusatzfunktionen der Hörgeräte. Eine persönliche Beratung durch die Krankenkasse oder einen qualifizierten Hörgeräteakustiker kann helfen, die optimale Lösung für den Einzelfall zu finden.


Häufig gestellte Fragen zur Hörgeräteversorgung bei der Barmer

1. Wie hoch ist die Zuzahlung für ein Hörgerät bei der Barmer? Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Hörgerät für Versicherte über 18 Jahre.

2. Was passiert, wenn ich mein Hörgerät verliere? Bei Verlust des Hörgeräts kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzversorgung durch die Barmer erfolgen. Die Details sollten im Einzelfall geklärt werden.

3. Wie oft übernimmt die Barmer die Kosten für ein neues Hörgerät? In der Regel haben Versicherte alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät, wenn dies medizinisch notwendig ist.

Niklas Spichalsky

Niklas Spichalsky ist Gründer von MySecondEar Hörgeräte, dem digitalen Hörakustiker, der den Kauf von Hörgeräten einfach und bezahlbar macht. Aufgrund einer angeborenen Hörbeeinträchtigung trägt Niklas Spichalsky seit über 25 Jahren Hörgeräte. Niklas erhielt seinen Master of Science in Wirtschaftswissenschaften von der Copenhagen Business School.