Inhaltsverzeichnis
- Zuzahlungen für Hörgeräte bei der BKK – Ein Überblick
- Übersicht der Zuschüsse für Schwerhörige*
- Was ist die Zuzahlung für Hörgeräte?
- Die BKK VBU und ihre Regelungen zur Hörgeräte-Zuzahlung
- Hörgeräte bei der Daimler BKK – Was wird übernommen?
- Pronova BKK und ihr Angebot für Schwerhörige
- Auswahl des richtigen Hörgerätes: Beratung und Service
- Die Kostenübernahme im Detail – Was ist zu beachten?
- Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung für Hörgeräte?
- Fazit: Gut informiert zur optimalen Hörgeräteversorgung
- FAQs zur Zuzahlung von Hörgeräten bei der BKK
- 1. Muss ich bei jeder BKK eine Zuzahlung für Hörgeräte leisten?
- 2. Wie hoch ist die Zuzahlung für ein Hörgerät?

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Zuzahlungen für Hörgeräte bei der BKK – Ein Überblick
Übersicht der Zuschüsse für Schwerhörige*
Krankenkasse | 1. Hörgerät | 2. Hörgerät | Reparaturpauschale** (je Hörgerät) |
VdEk (Barmer, DAK, HEK, HKK, KKH, Techniker) | 690,15€ | 690,15€ | 154,70€ |
AOK Baden- Württemberg | 685€ | 532€ | 125€ |
AOK Hessen | 680€ | 527€ | 120€ |
BKK Bundesverband | 719€ | 569€ | 150€ |
BKK Verbund (Pronova,Schwenninger, Audi & Siemens BKK) | 685€ | 532€ | 125€ |
BKK Bahn | 685€ | 532€ | 125€ |
Knappschaft/ LKK | 650€ | 494€ | 120€ |
IKK classic | 685€ | 532€ | 125€ |
IKK Verbund | 685€ | 532€ | 125€ |
BIG | 685€ | 532€ | 125€ |
* WHO 2- 3
** Reparaturpauschale = vertragliche Regelung zwischen Leistungserbringer (Hörgeräteakustiker) und gesetzlichen Krankenkassen, mit der sämtliche Reparaturen/ Neufertigung von Otoplastiken von reinen Krankenkassen- Hörgeräten (ohne Aufzahlung) innerhalb der Regelgebrauchszeit von sechs Jahren abgedeckt sind.
Was ist die Zuzahlung für Hörgeräte?
Die Zuzahlung für Hörgeräte ist ein aktuelles Thema, das viele Menschen betrifft, die auf die Unterstützung durch ein Hörgerät angewiesen sind. Doch wie sieht es mit der Zuzahlung aus, wenn man bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert ist? Die Zuzahlung ist der Betrag, den Versicherte neben dem von der Krankenkasse übernommenen Anteil selbst tragen müssen.
Die BKK VBU und ihre Regelungen zur Hörgeräte-Zuzahlung
Die BKK Verkehrsbau Union (VBU) ist eine von vielen Betriebskrankenkassen, die ihren Versicherten bei Bedarf Hörgeräte zur Verfügung stellt. Grundsätzlich übernimmt die BKK VBU die Kosten für standardmäßige Hörgeräte vollständig. Nur wenn besondere, über die Standardversorgung hinausgehende Hörgeräte gewünscht sind, fällt eine Zuzahlung an.
Hörgeräte bei der Daimler BKK – Was wird übernommen?
Die Daimler BKK bietet ihren Mitgliedern spezielle Leistungen beim Bedarf an Hörhilfen. Auch hier werden die Kosten für eine Basisversorgung vollständig getragen. Premiummodelle oder zusätzliche technische Features können jedoch zusätzliche Kosten verursachen, die von den Versicherten selbst zu zahlen sind.
Pronova BKK und ihr Angebot für Schwerhörige
Die Pronova BKK steht für eine umfangreiche Versorgung ihrer Versicherten. Bei Hörgeräten bedeutet das, dass neben der Basisversorgung auch attraktive Zuzahlungsmodelle für höherwertige Geräte angeboten werden, um den individuellen Bedürfnissen ihrer Mitglieder gerecht zu werden.
Auswahl des richtigen Hörgerätes: Beratung und Service
Egal bei welcher BKK man versichert ist, die Auswahl des passenden Hörgerätes sollte immer in Zusammenarbeit mit einem Fachexperten erfolgen. Dabei werden nicht nur die medizinischen Aspekte berücksichtigt, sondern auch persönliche Bedürfnisse und der Alltag des Versicherten.
Die Kostenübernahme im Detail – Was ist zu beachten?
Es ist wichtig zu wissen, dass die Krankenkassen die Kosten bis zu einem festgelegten Betrag übernehmen. Übersteigen die Kosten für das Hörgerät diesen Betrag, muss der Versicherte die Differenz als Zuzahlung leisten. Hier lohnt es sich, genau zu vergleichen und auch nach möglichen Rabatten bei den Hörgeräteakustikern zu fragen.
Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung für Hörgeräte?
Für manche kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Hörgeräteversicherung abzuschließen. Diese kann helfen, die Zuzahlung zu minimieren oder sogar ganz zu decken. Dies hängt allerdings stark von den individuellen Bedingungen und Bedürfnissen ab.
Fazit: Gut informiert zur optimalen Hörgeräteversorgung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kostenübernahme für Hörgeräte durch die BKK eine große Hilfe darstellt. Wichtig ist, dass man sich gut beraten lässt und alle Möglichkeiten ausschöpft, um die ideale Lösung für sich zu finden. Jede BKK hat hierbei ihre eigenen Regelungen, die es zu beachten gilt.
FAQs zur Zuzahlung von Hörgeräten bei der BKK
1. Muss ich bei jeder BKK eine Zuzahlung für Hörgeräte leisten?
Nicht unbedingt. Die Basisversorgung wird oft vollständig übernommen. Erst bei Hörgeräten mit höheren Ansprüchen fallen Zuzahlungen an.
2. Wie hoch ist die Zuzahlung für ein Hörgerät?
Die Höhe der Zuzahlung variiert je nach Gerät und Krankenkasse. Der übersteigende Betrag über die festgelegte Kostengrenze hinaus muss selbst gezahlt werden.