Hörverlust/Schwerhörigkeit Grad der Behinderung (GdB) Tabelle

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    Hörverlust/Schwerhörigkeit Grad der Behinderung (GdB)

    Mit dem Grad der Behinderung (GdB) wird angegeben, wie stark jemand durch seine Behinderung physisch, sozial oder psychisch beeinträchtigt wird. Die Skala reicht von 20 bis 100 und bewegt sich dabei in 10-er Schritten. Wird ein GdB festgestellt, können Betroffene Nachteilsausgleiche beanspruchen. Auch Schwerhörigkeit kann das Leben stark beeinträchtigen. Je nach Schwere des Hörverlusts wird daher ein unterschiedlich hoher Grad der Behinderung festgestellt. Selbst bei einem leichten Hörverlust sollten Sie eine Behandlung mit Hörgeräten in Anspruch nehmen! 

    Berechnung Grad der Behinderung (GdB) bei Schwerhörigkeit

    Zur Berechnung des GdB bei Schwerhörigkeit bildet die „Versorgungsmedizinische Verordnung“ eine verbindliche Richtlinie mit Gesetzesstatus. In ihr ist geregelt, dass sowohl die Ein- bzw. Beidseitigkeit des Hörverlusts, damit einhergehende Sprachstörungen, das Alters des Auftretens, sowie mögliche weitere Behinderungen in die Berechnung einbezogen werden. Grundlage ist das Ton- und Sprachaudiogramm, in dem das Hörvermögen der jeweiligen Person begutachtet und festgehalten wird. Für Kleinkinder, die noch nicht bei der Erstellung eines Audiogramms mitwirken können, wird die BERA alternativ herangezogen. Wenngleich die Ergebnisse der BERA wenig genau sind, geben sie eine erste Einschätzung der Hörleistung.

    Um den prozentualen Hörverlust aus den Ergebnissen der sprachaudiometrischen Untersuchung abzuleiten, wird die nachfolgende Tabelle herangezogen. Die Wortverständigungskurve gilt dabei als Grundlage für den Wert des Gesamtwortverstehens. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Die Verständnisquote bei 60, 80 und 100 dB wird addiert. Im Falle eines Hörverlusts von bis zu 40 % ist die Rechnung abweichend anzuwenden: 3 x Verständigungsquote bei 60 dB + 2 x Verständigungsquote bei 80 dB + 1 x Verständigungsquote bei 100 dB. Das Ergebnis wird durch zwei geteilt. 

     

    Quelle: https://dr-timmel.de/kundeninformationen/hintergrundinformationen/amtl-tabelle-zum-grad-der-schwerhorigkeit

    Aus dem Tonaudiogramm sind die Werte für 500 Hz, 1000 Hz, 2000 Hz und 4000 Hz relevant für den Behinderungsgrad. Mit den Messwerten des Audiogramms kann in der 4-Frequenzen-Tabelle nach Rösner für jedes Ohr einzeln ein Wert bestimmen.

    Tonhörverlust dB 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz
    10 0 0 0 0
    15 2 3 2 1
    20 3 5 5 2
    25 4 8 7 4
    30 6 10 9 5
    35 8 13 11 6
    40 9 16 13 7
    45 11 18 16 8
    50 12 21 18 9
    55 14 24 20 10
    60 15 26 23 11
    65 17 29 25 12
    70 18 32 27 13
    75 19 32 28 14
    80 19 33 29 14
    ab 85 20 35 30 15

    4-Frequenzen-Tabelle

    Summiert geben die Werte der Tabelle den Hörverlust in % für das jeweilige Ohr an. Angenommen fürs rechte Ohr wurden übers Audiogramm folgende Werte aus der Tabelle abgelesen: 500 Hz: 17; 1000 Hz: 32; 2000 Hz: 29; 4000 Hz: 14. Somit ergäbe sich eine Summe von 92 (17 + 32 + 29 + 14). Dieser Wert wird wiederum den sogenannten Hörstufen zugeordnet:

    0-20% Normalhörigkeit
    20-40% Geringgradige Schwerhörigkeit
    40-60% Mittelgradige Schwerhörigkeit
    60-80% Hochgradige Schwerhörigkeit
    80-95% an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit
    100% Taubheit

    Das rechte Ohr aus dem Beispiel wäre damit als an Taubheit grenzend einzustufen.
    In der folgenden Tabelle wird schließlich der Grad der Behinderung abgelesen:

    Quelle: https://www.hoerkomm.de/schwerh%C3%B6rigkeit_in_zahlen.html

    GdS/GdB Schwerhörigkeit für beide Ohren berechnen 

    Um den Grad der Schwerhörigkeit für beide Ohren zu berechnen, benötigen Sie diese Tabelle:  

    GdB Schwerhörigkeit: Wie viel Prozent Behinderung bei Schwerhörigkeit

    Je nach Schwere, das heißt dem Grad des Hörverlusts in Prozent und ein- oder beidseitiger Betroffenheit, variiert der Grad der Behinderung bei Schwerhörigkeit zwischen 0 und 80 Prozent. Der Höchstwert von 80 % liegt vor, sofern ein beidseitiger Hörverlust, der an Taubheit grenzt, vorliegt. Personen mit geringgradigem, einseitigen Hörverlust bekommen keinen Behinderungsgrad (0 %) anerkannt.

    Behinderungsgrad bei Schwerhörigkeit: Hochtonschwerhörigkeit GdB

    Eine Hochtonschwerhörigkeit kann bei starker Ausprägung eine große Einschränkung im Alltag Betroffener bedeuten. Dies ist Grund dafür, dass ein GdB berechnet werden kann. Ebenso wie bei anderen Formen der Schwerhörigkeit werden Alter des Auftretens, mögliche Sprachstörungen und die Ein- oder Beidseitigkeit der Betroffenheit in die Berechnung einbezogen. Die Alltagsherausforderungen, denen Schwerhörige ausgesetzt sind, werden durch die Behandlung mit Hörgeräten erleichtert. 

    Tinnitus Schwerhörigkeit Grad der Behinderung

    Schwerhörigkeit und Tinnitus treten häufig gemeinsam auf. Tinnitus kann, unabhängig von einer Schwerhörigkeit, bereits als Grund eines eigenständigen Behinderungsgrads angesehen werden. Dabei reicht die Schwere bis hin zu einer Schwerbehinderung (GdB 50).

    Schwerbehindertengrad Schwerhörigkeit

    Als schwerbehindert gelten Personen mit einem GdB von mindestens 50. Dementsprechend kann bei Schwerhörigkeit lediglich bei einer beidseitigen Betroffenheit und bei mindestens einem hochgradigen Hörverlust eine Schwerbehinderung vorliegen. Für den Arbeitsmarkt kann eine Gleichstellung von Personen mit einem GdB von mindestens 30 erfolgen, sofern ihre Behinderung verhindert, einen passenden Arbeitsplatz zu finden.