Hörverlust/Schwerhörigkeit Grad der Behinderung (GdB)
Mit dem Grad der Behinderung (GdB) wird angegeben, wie stark jemand durch seine Behinderung physisch, sozial oder psychisch beeinträchtigt ist. Die Skala reicht von 20 bis 100 und bewegt sich dabei in 10-er Schritten. Wird der GdB festgestellt, können Betroffene Nachteilsausgleiche beanspruchen. Auch Schwerhörigkeit kann das Leben stark beeinträchtigen. Je nach Schwere des Hörverlusts wird daher ein unterschiedlich hoher Grad der Behinderung bestimmt.
Berechnung Grad der Behinderung (GdB) bei Schwerhörigkeit
Zur Berechnung des GdB bei Schwerhörigkeit bildet die „Versorgungsmedizinische Verordnung“ eine verbindliche Richtlinie mit Gesetzesstatus. In ihr ist geregelt, dass sowohl die Ein- bzw. Beidseitigkeit des Hörverlusts, damit einhergehende Sprachstörungen, das Alters des Auftretens, sowie mögliche weitere Behinderungen in die Berechnung einbezogen werden. Grundlage ist das Audiogramm, in dem das Hörvermögen der jeweiligen Person begutachtet und festgehalten wird. Für Kleinkinder, die noch nicht bei der Erstellung eines Audiogramms mitwirken können, wird die BERA alternativ herangezogen. Wenngleich die Ergebnisse der BERA wenig genau sind, geben sie eine erste Einschätzung der Hörleistung.
Aus dem Audiogramm sind die Werte für 500 Hz, 1000 Hz, 2000 Hz und 4000 Hz relevant für den Behinderungsgrad. Mit den Messwerten des Audiogramms kann in der 4-Frequenzen-Tabelle nach Rösner für jedes Ohr einzeln ein Wert bestimmen.
TonhörverlustdB | 500 Hz | 1000 Hz | 2000 Hz | 4000 Hz |
10 | 0 | 0 | 0 | 0 |
15 | 2 | 3 | 2 | 1 |
20 | 3 | 5 | 5 | 2 |
25 | 4 | 8 | 7 | 4 |
30 | 6 | 10 | 9 | 5 |
35 | 8 | 13 | 11 | 6 |
40 | 9 | 16 | 13 | 7 |
45 | 11 | 18 | 16 | 8 |
50 | 12 | 21 | 18 | 9 |
55 | 14 | 24 | 20 | 10 |
60 | 15 | 26 | 23 | 11 |
65 | 17 | 29 | 25 | 12 |
70 | 18 | 32 | 27 | 13 |
75 | 19 | 32 | 28 | 14 |
80 | 19 | 33 | 29 | 14 |
ab 85 | 20 | 35 | 30 | 15 |
4-Frequenzen-Tabelle
Summiert geben die Werte der Tabelle den Hörverlust in % für das jeweilige Ohr an. Angenommen fürs rechte Ohr wurden übers Audiogramm folgende Werte aus der Tabelle abgelesen: 500 Hz: 17; 1000 Hz: 32; 2000 Hz: 29; 4000 Hz: 14. Somit ergäbe sich eine Summe von 92. Dieser Wert wird wiederum den sogenannten Hörstufen zugeordnet:
0-20% | Normalhörigkeit |
20-40% | Geringgradige Schwerhörigkeit |
40-60% | Mittelgradige Schwerhörigkeit |
60-80% | Hochgradige Schwerhörigkeit |
80-95% | an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit |
100% | Taubheit |
Das rechte Ohr aus dem Beispiel wäre damit als an Taubheit grenzend einzustufen.
In der folgenden Tabelle wird schließlich der Grad der Behinderung abgelesen:
Quelle: https://www.hoerkomm.de/schwerh%C3%B6rigkeit_in_zahlen.html
Wie viel Prozent Behinderung bei Schwerhörigkeit
Je nach Schwere, dh. dem Grad des Hörverlust in Prozent und ein- oder beidseitiger Betroffenheit, variiert der Grad der Behinderung bei Schwerhörigkeit zwischen 0 und 80 Prozent. Der Höchstwert von 80% liegt vor, sofern ein beidseitiger Hörverlust, der an Taubheit grenzt, vorliegt. Personen mit geringgradigem, einseitigen Hörverlust bekommen keinen Behinderungsgrad (0%) anerkannt.
Hochtonschwerhörigkeit GdB
Eine Hochtonschwerhörigkeit kann bei starker Ausprägung eine große Einschränkung im Alltag Betroffener bedeuten. Dies ist Grund dafür, dass ein GdB berechnet werden kann. Ebenso wie bei anderen Formen der Schwerhörigkeit werden Alter des Auftretens, mögliche Sprachstörungen und die Ein- oder Beidseitigkeit der Betroffenheit in die Berechnung einbezogen.
Tinnitus Schwerhörigkeit Grad der Behinderung
Schwerhörigkeit und Tinnitus treten häufig gemeinsam auf. Tinnitus kann unabhängig von einer Schwerhörigkeit bereits als Grund eines eigenständigen Behinderungsgrads angesehen werden. Dabei reicht die Schwere bis hin zu einer Schwerbehinderung (GdB 50).
Schwerbehindertengrad Schwerhörigkeit
Als schwerbehindert gelten Personen mit einem GdB von mindestens 50. Dementsprechend kann bei Schwerhörigkeit lediglich bei einer beidseitigen Betroffenheit und bei mindestens einem hochgradigen Hörverlust eine Schwerbehinderung vorliegen. Für den Arbeitsmarkt kann eine Gleichstellung von Personen mit einem GdB von mindestens 30 erfolgen, sofern ihre Behinderung verhindert, einen passenden Arbeitsplatz zu finden.