Hörverlust/Schwerhörigkeit Grad der Behinderung (GdB) Tabelle
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Hörverlust/Schwerhörigkeit Grad der Behinderung (GdB)

Mit dem Grad der Behinderung (GdB) wird angegeben, wie stark jemand durch seine Behinderung physisch, sozial oder psychisch beeinträchtigt ist. Die Skala reicht von 20 bis 100 und bewegt sich dabei in 10-er Schritten. Wird ein GdB festgestellt, können Betroffene Nachteilsausgleiche beanspruchen. Auch Schwerhörigkeit kann das Leben stark beeinträchtigen. Je nach Schwere des Hörverlusts wird daher ein unterschiedlich hoher Grad der Behinderung festgestellt. Selbst bei einem leichten Hörverlust sollten Sie eine Behandlung mit Hörgeräten in Anspruch nehmen! 

Berechnung Grad der Behinderung (GdB) bei Schwerhörigkeit

Zur Berechnung des GdB bei Schwerhörigkeit bildet die „Versorgungsmedizinische Verordnung“ eine verbindliche Richtlinie mit Gesetzesstatus. In ihr ist geregelt, dass sowohl die Ein- bzw. Beidseitigkeit des Hörverlusts, damit einhergehende Sprachstörungen, das Alters des Auftretens, sowie mögliche weitere Behinderungen in die Berechnung einbezogen werden. Grundlage ist das Audiogramm, in dem das Hörvermögen der jeweiligen Person begutachtet und festgehalten wird. Für Kleinkinder, die noch nicht bei der Erstellung eines Audiogramms mitwirken können, wird die BERA alternativ herangezogen. Wenngleich die Ergebnisse der BERA wenig genau sind, geben sie eine erste Einschätzung der Hörleistung.

Aus dem Audiogramm sind die Werte für 500 Hz, 1000 Hz, 2000 Hz und 4000 Hz relevant für den Behinderungsgrad. Mit den Messwerten des Audiogramms kann in der 4-Frequenzen-Tabelle nach Rösner für jedes Ohr einzeln ein Wert bestimmen.

Tonhörverlust dB500 Hz1000 Hz2000 Hz4000 Hz
100000
152321
203552
254874
3061095
35813116
40916137
451118168
501221189
5514242010
6015262311
6517292512
7018322713
7519322814
8019332914
ab 8520353015

4-Frequenzen-Tabelle

Summiert geben die Werte der Tabelle den Hörverlust in % für das jeweilige Ohr an. Angenommen fürs rechte Ohr wurden übers Audiogramm folgende Werte aus der Tabelle abgelesen: 500 Hz: 17; 1000 Hz: 32; 2000 Hz: 29; 4000 Hz: 14. Somit ergäbe sich eine Summe von 92 (17 + 32 + 29 + 14). Dieser Wert wird wiederum den sogenannten Hörstufen zugeordnet:

0-20%Normalhörigkeit
20-40%Geringgradige Schwerhörigkeit
40-60%Mittelgradige Schwerhörigkeit
60-80%Hochgradige Schwerhörigkeit
80-95%an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit
100%Taubheit

Das rechte Ohr aus dem Beispiel wäre damit als an Taubheit grenzend einzustufen.

In der folgenden Tabelle wird schließlich der Grad der Behinderung abgelesen:

Quelle: https://www.hoerkomm.de/schwerh%C3%B6rigkeit_in_zahlen.html

Wie viel Prozent Behinderung bei Schwerhörigkeit

Je nach Schwere, das heißt dem Grad des Hörverlusts in Prozent und ein- oder beidseitiger Betroffenheit, variiert der Grad der Behinderung bei Schwerhörigkeit zwischen 0 und 80 Prozent. Der Höchstwert von 80 % liegt vor, sofern ein beidseitiger Hörverlust, der an Taubheit grenzt, vorliegt. Personen mit geringgradigem, einseitigen Hörverlust bekommen keinen Behinderungsgrad (0 %) anerkannt.

Hochtonschwerhörigkeit GdB

Eine Hochtonschwerhörigkeit kann bei starker Ausprägung eine große Einschränkung im Alltag Betroffener bedeuten. Dies ist Grund dafür, dass ein GdB berechnet werden kann. Ebenso wie bei anderen Formen der Schwerhörigkeit werden Alter des Auftretens, mögliche Sprachstörungen und die Ein- oder Beidseitigkeit der Betroffenheit in die Berechnung einbezogen. Die Alltagsherausforderungen, denen Schwerhörige ausgesetzt sind, werden durch die Behandlung mit Hörgeräten erleichtert. 

Tinnitus Schwerhörigkeit Grad der Behinderung

Schwerhörigkeit und Tinnitus treten häufig gemeinsam auf. Tinnitus kann unabhängig von einer Schwerhörigkeit bereits als Grund eines eigenständigen Behinderungsgrads angesehen werden. Dabei reicht die Schwere bis hin zu einer Schwerbehinderung (GdB 50).

Schwerbehindertengrad Schwerhörigkeit

Als schwerbehindert gelten Personen mit einem GdB von mindestens 50. Dementsprechend kann bei Schwerhörigkeit lediglich bei einer beidseitigen Betroffenheit und bei mindestens einem hochgradigen Hörverlust eine Schwerbehinderung vorliegen. Für den Arbeitsmarkt kann eine Gleichstellung von Personen mit einem GdB von mindestens 30 erfolgen, sofern ihre Behinderung verhindert, einen passenden Arbeitsplatz zu finden.

Wiebke Richter

Wiebke Richter ist studierte Germanistin und Anglistin mit Doppelmasterabschluss. Durch den familiären Kontakt zu Schwerhörigkeit und Taubheit spielen diese Themen seit jeher eine tragende Rolle in ihrem Leben. Seit über zwei Jahren verfasst sie für MySecondEar Texte rund um die Themen Hören und Hörgeräte.