TK Vertragspartner Hörgeräte - MySecondEar

TK Vertragspartner Hörgeräte

Die Zusammenarbeit zwischen dem Hörgeräte-Anbieter MySecondEar und der Techniker Krankenkasse (TK) als gesetzlicher Krankenkasse bietet zahlreiche Vorteile für Patienten mit Hörminderungen. Als Vertragspartner der TK kann MySecondEar seinen Kunden hochwertige Hörgeräte zu besonders attraktiven Konditionen anbieten.

Als Vertragspartner der TK hat MySecondEar sich verpflichtet, die strengen Qualitätskriterien der Krankenkasse zu erfüllen. Dies umfasst insbesondere die Auswahl hochwertiger Hörgeräte sowie eine umfassende Beratung und Betreuung der Kunden. Hierzu gehören auch regelmäßige Kontrollen und Anpassungen der Hörgeräte sowie ein gut erreichbarer Kundenservice.

TK Hörgeräte Zuschuss / Zuzahlung

1. Hörgerät: 690,15€, 2. Hörgerät: 690,15€, Reparaturpauschale** (je Hörgerät): 154,70€.

** Reparaturpauschale = vertragliche Regelung zwischen Leistungserbringer (Hörgeräteakustiker) und gesetzlichen Krankenkassen, mit der sämtliche Reparaturen/ Neufertigung von Otoplastiken von reinen Krankenkassen- Hörgeräten (ohne Aufzahlung) innerhalb der Regelgebrauchszeit von sechs Jahren abgedeckt sind.

Die TK übernimmt in der Regel einen Großteil der Kosten für Hörgeräte. Die genauen Kostenbeteiligungen variieren jedoch je nach individuellem Versicherungsvertrag.

Die Zusammenarbeit zwischen MySecondEar und der TK bietet somit Patienten mit Hörminderungen eine umfassende Versorgung mit hochwertigen Hörgeräten zu fairen Konditionen. Durch die enge Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung von MySecondEar und der TK können Kunden sich auf eine optimale Betreuung und eine schnelle Abwicklung von Formalitäten verlassen.