ICP® Hörgeräte: Anwendungsgebiete, Voraussetzungen & Kosten

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    ICP®-Hörgeräte von Hörluchs: Anwendungsgebiete, Voraussetzungen & Kosten

    Arbeitsplätze mit einer hohen Lärmbelastung erfordern zwingend das Tragen eines Gehörschutzes. Für Schwerhörige ist das Tragen von Hörgeräten unter der Schutzausrüstung aus Gründen des Gehörschutzes jedoch verboten. Wird das Hörgerät allerdings herausgenommen, entstehen neue Gefahren, wie die mangelnde Wahrnehmung von Warnsignalen oder Gesprochenem. Eine Lösung für das resultierende Dilemma: ICP®-Hörgeräte von Hörluchs.

    ICP®-Hörgeräte Anwendungsgebiete

    ICP®-Hörgeräte von Hörluchs dienen vor allem dem Gehörschutz Hörgeschädigter an Arbeitsplätzen mit einer hohen Lärmbelastung und ebenso hohen Sicherheitsanforderungen. Für Arbeiten wie diese ist eine persönliche Schutzausrüstung in Form eines Gehörschutzes Pflicht. Schwerhörigen Mitarbeitenden ist es jedoch nicht erlaubt, unter ihrem Gehörschutz ein herkömmliches Hörgerät zu tragen. Das liegt darin begründet, dass sich eine Gefahr für das Gehör beim kombinierten Tragen von Hörgerät und Hörschutz nicht ausschließen lässt. Um also sowohl das Gehör der Arbeitenden zu schützen als auch den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden, findet ein Einsatz von ICP®-Hörgeräten statt.

    Voraussetzungen gehörschützender Hörgeräte

    ICP® steht für Insulating Communication Plastic und beschreibt die Funktion der Hörgeräte: Sie dämmen den Umgebungslärm, aber stellen zugleich sicher, dass Warnsignale und Sprache hörbar bleiben. Eine Grundvoraussetzung zur Gewährleistung des Gehörschutzes bei gleichzeitigem Sprachverstehen ist die selektive Verstärkung ausgewählter Frequenzen. Zusätzlich muss ein Arbeitsplatzprogramm eingerichtet werden, das eine Schallverstärkung auf gehörschädigende Lautstärke verhindert sowie eine klare Trennung von Sprache und Störgeräuschen beinhaltet.

    ICP®-Hörgeräte Kosten

    Kosten, die für die Beschaffung eines ICP®-Hörgerätes zur Nutzung am Arbeitsplatz entstehen, werden von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik übernommen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Grundvoraussetzung ist es, dass bereits eine beruflich bedingte Lärmschwerhörigkeit bestehen muss.

    ICP ist eine eingetragene Marke von Hörluchs.