Inhaltsverzeichnis
- Zuzahlung für Hörgeräte bei der AOK – Ein umfassender Leitfaden
- Übersicht der Zuschüsse für Schwerhörige*
- Hörgeräteversorgung durch die AOK – Was wird übernommen?
- Die AOK Zuzahlungsregelung verstehen
- Aktuelle Zuzahlungsmodalitäten und Kostenübernahme
- Hörgeräte ohne Zuzahlung – Geht das?
- Zusatzleistungen und Premium-Hörgeräte
- Wie oft übernimmt die AOK neue Hörgeräte?
- Verlust oder Beschädigung – Was nun?
- Fazit
- FAQs zur Hörgeräteversorgung durch die AOK

Unsere Inhalte werden von Meisterakustikern geprüft
Zuzahlung für Hörgeräte bei der AOK – Ein umfassender Leitfaden
Übersicht der Zuschüsse für Schwerhörige*
Krankenkasse | 1. Hörgerät | 2. Hörgerät | Reparaturpauschale** (je Hörgerät) |
VdEk (Barmer, DAK, HEK, HKK, KKH, Techniker) | 690,15€ | 690,15€ | 154,70€ |
AOK Baden- Württemberg | 685€ | 532€ | 125€ |
AOK Hessen | 680€ | 527€ | 120€ |
BKK Bundesverband | 719€ | 569€ | 150€ |
BKK Verbund (Pronova,Schwenninger, Audi & Siemens BKK) | 685€ | 532€ | 125€ |
BKK Bahn | 685€ | 532€ | 125€ |
Knappschaft/ LKK | 650€ | 494€ | 120€ |
IKK classic | 685€ | 532€ | 125€ |
IKK Verbund | 685€ | 532€ | 125€ |
BIG | 685€ | 532€ | 125€ |
* WHO 2- 3
** Reparaturpauschale = vertragliche Regelung zwischen Leistungserbringer (Hörgeräteakustiker) und gesetzlichen Krankenkassen, mit der sämtliche Reparaturen/ Neufertigung von Otoplastiken von reinen Krankenkassen- Hörgeräten (ohne Aufzahlung) innerhalb der Regelgebrauchszeit von sechs Jahren abgedeckt sind.
Hörgeräteversorgung durch die AOK – Was wird übernommen?
Wer auf ein Hörgerät angewiesen ist, steht oft vor vielen Fragen, insbesondere wenn es um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geht. Die AOK übernimmt als gesetzliche Krankenversicherung einen Großteil der Kosten für standardisierte Hörhilfen. Doch wie sieht es mit der Zuzahlung aus? Und was ist neu im Jahr 2023?
Die AOK Zuzahlungsregelung verstehen
Die Zuzahlung bei Hörgeräten ist ein Betrag, den Versicherte selbst tragen müssen. Obwohl die AOK einen Basisbetrag für die Hörgeräteversorgung abdeckt, kann für hochwertigere Modelle eine Zuzahlung erforderlich sein. Wie hoch diese ist, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter auch die Vertragsbedingungen mit den Hörgeräteakustikern.
Aktuelle Zuzahlungsmodalitäten und Kostenübernahme
In 2023 hat die AOK die Regelungen zur Kostenübernahme aktualisiert. Für standardmäßige Kassenhörgeräte übernimmt die AOK in der Regel die Vollkosten, sofern keine besonderen technischen Extras gewünscht werden. Möchten Versicherte jedoch spezielle Funktionen, kann eine Eigenbeteiligung anfallen.
Hörgeräte ohne Zuzahlung – Geht das?
Ja, es gibt Hörgerätemodelle, die ohne Zuzahlung erhältlich sind. Diese werden oft als "Kassenhörgeräte" bezeichnet und erfüllen die grundlegenden Anforderungen. Bei der AOK haben Versicherte alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Gerät, wobei auch hier bestimmte Voraussetzungen gelten.
Zusatzleistungen und Premium-Hörgeräte
Für Hörgeräte, die über die Standardversorgung hinausgehen, ist eine Zuzahlung üblich. Die AOK bietet jedoch Zuschüsse, die die finanzielle Last für ihre Versicherten erleichtern können. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen und dem ausgewählten Hörgerät ab.
Wie oft übernimmt die AOK neue Hörgeräte?
Die Regelung sieht vor, dass Versicherte alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät haben. Dies gilt auch, wenn sich das Hörvermögen signifikant verschlechtert hat oder das alte Gerät nicht mehr funktionstüchtig ist.
Verlust oder Beschädigung – Was nun?
Sollte ein Hörgerät verloren gehen oder beschädigt werden, ist es wichtig, dies umgehend der AOK zu melden. Je nach Situation und Versicherungsbedingungen kann die AOK die Kosten für ein Ersatzgerät übernehmen oder zumindest einen Teil davon.
Fazit
Die AOK unterstützt ihre Versicherten umfassend bei der Hörgeräteversorgung und bietet eine kostenübernehmende Basisversorgung an. Je nach Bedarf und Wunsch nach zusätzlichen Funktionen kann eine Zuzahlung erforderlich sein, wobei die AOK auch hierfür Unterstützung bietet. Wichtig ist, sich gut zu informieren und die Leistungen der AOK in Anspruch zu nehmen, um die Hörqualität zu verbessern.
FAQs zur Hörgeräteversorgung durch die AOK
1. Wie hoch ist die Zuzahlung für Hörgeräte bei der AOK? Die Höhe der Zuzahlung variiert je nach Gerät und Vertrag mit den Hörgeräteakustikern. Für Basisgeräte ist oft keine Zuzahlung notwendig.
2. Wie oft kann ich ein neues Hörgerät über die AOK beziehen? Alle sechs Jahre oder bei einer signifikanten Verschlechterung des Hörvermögens haben Sie Anspruch auf ein neues Hörgerät.
3. Deckt die AOK Premium-Hörgeräte vollständig ab? Die AOK übernimmt die Kosten für standardmäßige Kassenhörgeräte. Für Premium-Modelle kann eine private Zuzahlung notwendig sein