Hörgeräte Krankenkasse - Kostenübernahme 2024

Inhaltsverzeichnis

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    Hörgerätekauf über die gesetzliche Krankenkasse – Wie viel übernimmt die Krankenkasse?

    Sie interessieren sich für Hörgeräte, stellen sich aber die Frage, ob und welchen Anteil der Kosten die Krankenkasse für Sie möglicherweise übernimmt?

    Im folgenden Ratgeber erhalten Sie alle Informationen zum Thema Hörgeräteverordnung und Kostenübernahme - sowohl für private als auch für gesetzliche Krankenversicherungen.

    So können Sie sich bestens informieren und wissen, welche Abläufe auf Sie zukommen werden und was Sie für den Erhalt des Zuschusses benötigen.

    Hörgeräte Zuzahlung Krankenkasse: Was zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?

    Die vertraglich geregelten Zuschüsse der gesetzlichen deutschen Krankenkassen können bis zu 1.700,00 € (inklusive Ohrpassstück) für eine beidohrige Versorgung betragen. Und ist gegebenenfalls für Sie nahezu kostenlos*, wenn Sie ein Hörgerät wünschen, das lediglich die Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt.

    (*nur die gesetzliche Zuzahlung von 10,00€/ Hörgerät wäre hier in jedem Falle zu entrichten, wenn keine Befreiung vorliegt)

    Die Hörgeräteverordnung: Voraussetzung

    Damit Sie den Krankenkassenzuschuss in Anspruch nehmen können, müssen Sie eine sogenannte „ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe“ bei Ihrem Hörgeräteakustiker vorlegen. Sie erhalten diese Verordnung von Ihrem behandelnden Hals-Nasen-Ohrenarzt, wenn er den Hörverlust feststellt. Die (Erst-)Verordnung ist Voraussetzung für die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse und ein gegebenenfalls erforderliches Genehmigungsverfahren.

    Ein entsprechender Hörverlust muss zwingend vorliegen:

    Hörgeräte können gemäß der geltenden Hilfsmittelrichtlinie nur von gesetzlichen Kostenträgern bezuschusst werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind (siehe Seite 18, §21, Absatz 1):

    • 1. der tonaudiometrische Hörverlust (DIN ISO 8253-1) auf dem besseren Ohr mindestens 30 Dezibel (dB) in mindestens einer der Prüffrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz (Hz)

    und

    • 2. sprachaudiometrisch die Verstehensquote auf dem besseren Ohr mit Kopfhörern (DIN ISO 8253-3) bei Verwendung des Freiburger Einsilbertests bei 65 dB nicht mehr als 80% beträgt

    Deshalb sollten Sie nach dem Erhalt der Verordnung schnellstmöglich einen Hörgeräteakustiker konsultieren, um mit Ihrer Hörgeräteversorgung zu beginnen.

    Informationen zu Hörgeräten ohne Eigenanteil: Hörgeräte kostenlos von Krankenkasse 

    Der deutsche Markt bietet im Moment über 1.000 Hörgeräte Modelle, die sich im Hinblick auf Funktion, Design und Preis deutlich unterscheiden. Für Sie muss es keine teure Angelegenheit sein, wenn Sie sich ein Hörgerät kaufen. Sie können nämlich als gesetzlich Versicherter auf Hörgeräte ohne privaten Eigenanteil zurückgreifen und müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10,00€ je Hörgerät leisten. Die folgende Tabelle soll Ihnen die konkreten Zuschüsse für „Normal“- Schwerhörige (WHO 2- 3) der unterschiedlichen Kostenträger veranschaulichen.

    (Hinweis: maßgefertigte Ohrpassstücke/ Otoplastiken würden einen Zuschuss von 33,50€/ Ohr (VdEk = 42,80€) bewirken und sind je nach Hörverlust sinnvoll/ erforderlich – auch hierzu beraten wir Sie selbstverständlich gern)

    Übersicht der Zuschüsse für „Normal“- Schwerhörige*

    Krankenkasse 1. Hörgerät 2. Hörgerät

    Reparaturpauschale**

    (je Hörgerät)

    VdEk (Barmer, DAK, HEK, HKK, KKH, Techniker) 690,15€ 690,15€ 154,70€
    AOK Baden- Württemberg 685€ 532€ 125€
    AOK Hessen 680€ 527€ 120€
    BKK Bundesverband 719€ 569€ 150€
    BKK Verbund (Pronova,Schwenninger, Audi & Siemens BKK) 685€ 532€ 125€
    BKK Bahn 685€ 532€ 125€
    Knappschaft/ LKK 650€ 494€ 120€
    IKK classic 685€ 532€ 125€
    IKK Verbund 685€ 532€ 125€
    BIG 685€ 532€ 125€

     

    * WHO 2- 3

    ** Reparaturpauschale = vertragliche Regelung zwischen Leistungserbringer (Hörgeräteakustiker) und gesetzlichen Krankenkassen, mit der sämtliche Reparaturen/ Neufertigung von Otoplastiken von reinen Krankenkassen- Hörgeräten (ohne Aufzahlung) innerhalb der Regelgebrauchszeit von sechs Jahren abgedeckt sind.

    Je nach Funktionsvielfalt und Form können Sie entscheiden, wieviel Sie zu ihren Hörgeräten dazu zahlen möchten. Die Krankenkasse übernimmt nicht nur einen Teil der Kosten für das Hörgerät selbst, sondern zahlt mit dieser Reparaturpauschale auch anfallende Wartungen durch den Akustiker.

    Wählen Sie ein Hörgerät, das den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen übersteigt und somit für Sie Mehrkosten anfallen, wird ggfs. auch nur ein Teil der entstehenden Reparaturkosten abgedeckt. Je nach Hörgerät kann hier ein Eigenanteil für Reparaturen anfallen - dies erfolgt natürlich aber immer erst nach Rücksprache mit Ihnen.

    Bin ich schwerhörig? Und falls ja, wie sehr?

    • Keine oder nur geringe Beeinträchtigung (Tonaudiogramm):
      • bis 25 dB Hörverlust
        • → privater Erwerb möglich, keine Bezuschussung durch gesetzliche Kostenträger
    • Schwerhörig gemäß WHO 2-3 (Tonaudiogramm):
      • geringe Schwerhörigkeit: bis 40 dB
      • mittlere Schwerhörigkeit: bis 60 dB
      • Starke Schwerhörigkeit= Beeinträchtigung: bis 80 dB
        • Bezuschussung durch Kostenträger, wenn auch Sprachaudiogramm indikativ (Sprachverstehen = bei 65 dB nicht mehr als 80% beträgt)
    • Schwerhörig gemäß WHO 4 (an Taubheit grenzend) (Tonaudiogramm):
      • hochgradige Schwerhörigkeit: ab 81 dB

    Erst ab der letzten Stufe (ab 81 dB Hörverlust) können Sie mit einem erhöhten Festbetrag nach WHO 4 rechnen, der deutlich von den Zuschüssen der „Normal“- Schwerhörigen- Versorgung abweicht.

    Wie oft zahlt die Krankenkasse Hörgeräte?

    Bislang war eine Nutzungsdauer von sechs Jahren bei Hörgeräten vorgesehen. Durch den technischen Fortschritt halten Hörgeräte aber auch deutlich länger, sodass nach Ablauf dieser sechs Jahre vielleicht nur eine Instandsetzung erforderlich wird und keine Versorgung mit neuen Modellen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Es empfiehlt sich aber auch, nach Ablauf der sechsjährigen Nutzungsdauer erneut den behandelnden Arzt aufzusuchen, um einen zunehmenden Hörverlust abzuklären und ggfs. damit die erneute Kostenübernahme abzusichern.

     

    Zuzahlung der Privaten Krankenversicherung zu Hörgeräten

    Die medizinischen Kriterien bei der Feststellung eines Hörverlusts durch den Hals-Nasen-Ohrenarzt sind dieselben wie bei gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt aber maßgebliche Unterschiede, wenn es um die Erstattungsbeträge geht. Diese richten sich komplett nach den individuell vereinbarten Verträgen zwischen Ihnen als Versicherten und Ihrer privaten Krankenversicherung. Nähere Angaben zur Höhe der Erstattung finden Sie für gewöhnlich in Ihrem Vertrag, auf der Website des Versicherungsunternehmens oder Ihrem persönlichen Kundenberater der jeweiligen Krankenversicherung.

     

    Hörgeräte Kassenleistung: Welchen Anforderungen muss mein Hörgeräte-Modell ohne Zuzahlung entsprechen?

    Damit Sie eine angemessene Qualität bei Ihrem Hörgerät bekommen, muss ein eigenanteilsfreies Hörgerät immer bestimmten Anforderungen entsprechen, so fordert es der Gesetzgeber. Ein Hörgerät, das für einen gesetzlich Versicherten aufzahlungsfrei ist, kann aber trotzdem mit aufzahlungspflichtigen Modellen mithalten.

    Solche Krankenkassen-Hörgeräte müssen sowohl modern ausgestattet, als auch digital sein. Zu den Mindestvoraussetzungen zählen daher für alle Hörgeräte, die wir anbieten:

    • Digitaltechnik
    • omnidirektionale und gerichtete Schallaufnahme (bei HdO- Geräten = hinter dem Ohr zu tragende Hörgeräte)
    • Mehrkanaligkeit (mindestens sechs Kanäle)
    • Adaptive Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung
    • mindestens drei manuell wählbare/ ersatzweise automatische Hörprogramme
    • Verstärkungsleistung entsprechend der Anforderungen der Produktuntergruppe/ dem Hörverlust

    Gemäß den Richtlinien müssen individuelle Einstellungen von mindestens sechs Frequenzbereichen oder mehr abgedeckt werden können. Außerdem müssen mindestens drei Hörprogramme vorhanden sein, um sich auf verschiedene alltägliche Situationen einstellen zu können. Damit störende Pfeifgeräusche vermindert werden können, muss eine Rückkopplungsunterdrückung vorhanden sein. Andere Nebengeräusche sollten ausgeblendet werden können.

    Wir unterstützen Sie!

    Wenn Sie ein Hörgerät suchen, das perfekt zu Ihren Situationen im Alltag passen soll, unterstützen wir Sie zu 100 %. Sie können sich ganz auf unseren Service verlassen.

    Sollten Sie noch Fragen zum Thema Abrechnung, Aufzahlung/ Eigenanteil, Preis oder Hörgeräte generell haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir informieren Sie nicht nur über das allgemeine Vorgehen bei einer Hörgeräteversorgung, sondern wir geben Ihnen sämtliche, detaillierte Hintergrundinformationen zu allen Leistungen, die mit Ihrem Hörgerät zusammenhängen. Deshalb sollten Sie nicht zögern, sondern am besten gleich einen unserer Hörgeräte-Experten kontaktieren. Wir unterstützen Sie dabei, genau die richtige Hörhilfe für Sie und Ihren Hörverlust zu finden und ggfs. auch Hörgeräte ganz individuell anzupassen.

    Unsere Informationen erfolgen neutral, unverbindlich und kostenlos. Mit uns an Ihrer Seite können Sie bald besser hören. Wir freuen uns auf Sie!